Unternehmerscheidung
Die Trennung und Scheidung von Unternehmern und Selbstständigen weist besondere Probleme auf. Durch die wirtschaftsrechtliche Ausrichtung unserer Anwälte ist auch hier eine optimale Vertretung sowohl für den Unternehmer als auch den Ehegatten des Unternehmers gewährleistet.
Durch unsere Steuerabteilung ist eine schnelle Bewertung von Bilanzen und Beteiligungen möglich. Bilanzen und GuV werden von uns automatisch umfassend auf unterhaltsrelevante und güterrechtlich relevante Tatbestände überprüft und Sie werden auf spezielle Probleme hingewiesen.
Wir bieten unseren Mandanten optimale Gestaltungsmodelle durch die Umwandlung von Beteiligungen, Gründung ausländischer Gesellschaften (Ltd`s, US Inc., LLC, Liechtenstein Establishment) und Holdingstrukturen an. Hier arbeiten wir mit ausländischen Partnern zusammen.
Wenn Sie selbständig oder Unternehmer sind, dann finden Sie weitere Informationen unter
Steuerrecht
Eine erfolgreiche Trennung und Scheidung ist heute anders als früher ohne steuerrechtliches Fachwissen unmöglich. Die steuerlichen Auswirkung werden selbst von Fachanwälten oft nur unzureichend erkannt. Dies kann zu erheblichen finaziellen Einbußen in vielen Bereichen führen.
Unsere Steuerabteilung erstellt im familienrechtlichen Mandat die notwendigen steuerlichen Berechnungen. Fiktive Steuerberechnungen, Berechnungen des Splittingvorteils, unterhaltsrechtliche Herausrechnung von AfA Tatbeständen oder die unerhaltsrechtliche Berücksichtigung der Eigenheimzulage ist für uns selbstverständlich.
Einzelheiten zu unserer Steuerabteilung finden Sie unter