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Steuerrecht

Eine erfolgreiche Trennung und Scheidung ist heute anders als früher ohne steuerrechtliches Fachwissen unmöglich. Die steuerlichen Auswirkung werden selbst von Fachanwälten oft nur unzureichend erkannt. Dies kann zu erheblichen finaziellen Einbußen in vielen Bereichen führen.

Unsere Steuerabteilung erstellt im familienrechtlichen Mandat die notwendigen steuerlichen Berechnungen. Fiktive Steuerberechnungen, Berechnungen des Splittingvorteils, unterhaltsrechtliche Herausrechnung von AfA Tatbeständen oder die unerhaltsrechtliche Berücksichtigung der Eigenheimzulage ist für uns selbstverständlich.

 

Einzelheiten zu unserer Steuerabteilung finden Sie unter

www.steuerrechtspraxis.com