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Fachanwalt für Familienrecht

Ein Fachanwalt für Familienrecht ist ausschließlich mit dem Familienrecht befaßt. Sie können daher davon ausgehen, dass ein Fachanwalt für Familienrecht über vertieftes Wissen und besondere Erfahrung verfügt.
Er hat besondere theoretische und praktische Kenntnisse, die ein Anwalt, der auch andere Rechtsgebiete bearbeitet, nicht haben kann.

Der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" wird einem Anwalt erst dann verliehen, wenn er besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht sowie im familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht nachgewiesen hat.

Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die feinen Unterschiede von Fall zu Fall in der Regel besser erkennen als ein Allgemeinanwalt, der auch andere Rechtsgebiete betreut.
Ein Fachanwalt ist immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung im Familienrecht und kann daher als Ihr spezialisierter Anwalt bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Gestaltung Ihres Ehevertrages besonders gute Ergebnisse erzielen.