Familienrecht
Das Familienrecht gehört zum Zivilrecht. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, welche entweder durch Ehe, Lebenspartnerschaft oder Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Auch die sich aus diesem Verhältnis ergebenden Folgen regelt das Familienrecht. Rechtliche Betreuung, Vormundschaft und Pflegschaft gehören als außerhalb der Verwandtschaft stehende Vertretungsinstitutionen ebenfalls zum Rechtsgebiet Familienrecht.
Das Familienrecht gehört zu den schwierigsten Rechtsgebieten überhaupt. Das liegt daran, dass zu jeder gesetzlichen Vorschrift umfangreiche Rechtsprechung existiert, die auch noch von Oberlandesgericht zu Oberlandesgericht unterschiedlich ist. Deswegen geben die Oberlandesgerichte sog. Leitlinien heraus, die konkretisieren, wie einzelne Vorschriften auszulegen sind. Im Familienrecht führt daher allein die Lektüre des Gesetzes nicht weiter.
Wegen der komplexen Materie sollten Sie unbedingt einen Fachanwalt für Familienrecht beauftragen.
Fachanwalt für Familienrecht
Ein Fachanwalt für Familienrecht ist ausschließlich mit dem Familienrecht befaßt. Sie können daher davon ausgehen, dass ein Fachanwalt für Familienrecht über vertieftes Wissen und besondere Erfahrung verfügt.
Er hat besondere theoretische und praktische Kenntnisse, die ein Anwalt, der auch andere Rechtsgebiete bearbeitet, nicht haben kann.
Der Titel "Fachanwalt für Familienrecht" wird einem Anwalt erst dann verliehen, wenn er besondere Kenntnisse im materiellen Familienrecht sowie im familienrechtlichen Verfahrens- und Kostenrecht nachgewiesen hat.
Ein Fachanwalt für Familienrecht kann die feinen Unterschiede von Fall zu Fall in der Regel besser erkennen als ein Allgemeinanwalt, der auch andere Rechtsgebiete betreut.
Ein Fachanwalt ist immer auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung im Familienrecht und kann daher als Ihr spezialisierter Anwalt bei Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht oder Gestaltung Ihres Ehevertrages besonders gute Ergebnisse erzielen.