Scheidung & Folgesachen
Wir möchten Ihnen im folgenden einen Überblick darüber verschaffen, was insbesondere in der Zeit unmittelbar nach der Trennung vom Ehepartner beachtet werden sollte bzw. was für die Durchführung eines möglichst schnellen, kostensparenden und friedlichen Scheidungsverfahrens nötig und sinnvoll ist. Zunächst wollen wir ein paar Worte über die ganz grundlegenden Voraussetzungen einer Scheidung verlieren, damit klarer wird, auf was es in erster Linie ankommt und was vermieden werden sollte.
Voraussetzungen der Ehescheidung
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist, was heutzutage bedeutet, dass sie zerrüttet ist. Auf ein Verschulden an dem Scheitern der Ehe kommt es nicht mehr an.
Der Gesetzgeber hat mehrere Fallgruppen entwickelt, wann eine Zerrüttung der Ehe angenommen wird. Vielen wird der Begriff „Trennungsjahr“ etwas sagen. Dieses Jahr soll in erster Linie dazu dienen, dass die Eheleute sich darüber klar werden, ob sie sich wirklich endgültig voneinander lösen wollen oder ob eine Versöhnung möglich ist. Nach Ablauf des Trennungsjahres kann eine Scheidung auf vier verschiedene Arten erfolgen:
- Beide sind mit der Scheidung einverstanden, wird die Zerrüttung automatisch vermutet und die Ehe wird geschieden. Es handelt sich dann um eine sog. einvernehmliche Scheidung.
- Weigert sich ein Ehegatte, so muss der Richter durch Befragungen der Parteien oder auch anderweitige Beweiserhebungen das Scheitern explizit feststellen. Es handelt sich dann um eine sog. streitige Scheidung.
- Das Scheitern wird wiederum automatisch vermutet, egal ob eine der Parteien sich weigert, wenn die Eheleute bereits seit drei Jahren voneinander getrennt leben.
- In Ausnahmefällen kann die Scheidung sofort beantragt werden, ohne dass die Eheleute vorher voneinander getrennt gelebt haben und zwar in sog. Härtefällen (Härtefallscheidung). Die Voraussetzungen sind allerdings sehr streng; es muss für einen Ehrepartner unzumutbar sein, wenigstens das Trennungsjahr abzuwarten. In der Regel sind dies Fälle extremer Gewaltanwendungen und Misshandlungen. Hierzu muss gesagt werden, dass bei einer Härtefallscheidung sämtliche Umstände dem Gericht vorgetragen werden müssen, was teilweise natürlich aufgrund der sehr intimen und privaten Details sehr belastend sein kann.
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