Zugewinnausgleich
Für den Zugewinnausgleich werden die Vermögenswerte beider Ehegatten je zu Beginn und je zum Ende der Ehe und somit der jeweilige Vermögenszuwachs oder auch Vermögensschwund während der Ehe ermittelt. Der Ehegatte, der einen höheren Zuwachs erzielt hat, muss von der Differenz die Hälfte an den anderen zahlen.
Der Stichtag für die Bewertung der Vermögenswerte beider Ehegatten ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrages.
