Scheidungskosten berechnen
Die Scheidungskosten richten sich – wenn nichts anderes vereinbart ist – nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und dem Gerichtskostengesetz. Danach hängt die Höhe der Vergütung vom sog. Gegenstandswert ab. Dieser errechnet sich bei einer Scheidung aus dem dreifachen Nettomonatsgehalt beider Ehegatten.
Ist nun der Gegenstandswert ermittelt, so können die Gebühren unmittelbar der Tabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes entnommen werden.
Beispiel:
Wenn die Ehegatten zusammen monatlich netto 1.900,00 EUR verdienen, so ergibt sich ein Gegenstandswert von 5.700,00 EUR.
Eine einfache Gebühr (1,0) beträgt bei diesem Gegenstandswert 338,00 EUR, siehe Tabelle.
Für die Einleitung des Scheidungsverfahrens erhält der Anwalt eine 1,3 Gebühr.
Im Beispiel also (338,00 EUR x 1,3=) 439,40 EUR.
Nimmt der Anwalt für seinen Mandanten einen Gerichtstermin – beispielsweise einen Scheidungstermin – wahr, so entsteht eine weitere 1,2 Gebühr, die sog. Terminsgebühr.
Hier also (338,00 EUR x 1,2=) 405,60 EUR.
Zu diesen Gebühren kommt noch eine Pauschale in Höhe von 20,00 EUR für Post und Telekommunikation und die gesetzliche Mehrwertsteuer dazu.
Die Anwaltskosten insgesamt betragen daher:
(439,40 EUR + 405,60 EUR + 20,00 EUR=)
865,00 EUR
zzgl. MWSt. 19 %
164,35 EUR
Zwischensumme:
1.029,35 EUR
Hinzu kommen noch die Gerichtsgebühren.
Diese richten sich ebenfalls nach dem Streitwert und ergeben sich wiederum aus einer Tabelle, hier aber der Anlage zum GKG (Gerichtskostengesetz).
Bei einem Gegenstandswert von 5.700,00 EUR im Beispiel betragen die Gerichtskosten insgesamt
408,00 EUR
Anwaltskosten und Gerichtskosten zusammen betragen
1.437,35 EUR
Bei einer OnlineScheidung wird häufig die antragstellende Partei online den Rechtsanwalt beauftragen und die andere Partei der Scheidung lediglich zustimmen.
Die Anwalts- und Gerichtskosten können dann intern zwischen den Ex-Eheleuten geteilt werden.
Es entfallen dann im Beispielsfall
718,67 EUR
auf jeden (Ex-) Ehepartner.
Bei Fragen zu den Kosten rufen Sie uns einfach an, wir beantworten Ihnen Kostenanfragen kostenlos.