Vermögen
Gemeinsames Vermögen können eine gemeinsame Immobilie, ein gemeinsamer PKW oder eine gemeinsame Geldanlagen sein.
Die Teilung erfolgt entweder in Natur, was jedoch selten möglich ist.
In der Regel erfolgt eine Veräußerung und der Erlös ist zu teilen. Möglich ist natürlich auch die Übertragung des hälftigen Miteigentums (z. B. Immobilie) auf den anderen Ehegatten zu Alleineigentum z. B. Zug um Zug gegen Übernahme der noch bestehenden Verbindlichkeiten und gegebenenfalls einer Ausgleichszahlung.
Können sich die Parteien nicht einigen, bleibt nur die Teilungsversteigerung, sprich eine Zwangsversteigerung.
Eine Teilhabe an dem alleinigen Vermögen des Ehepartners, so z.B. an einer Kapitalbildenden Lebensversicherung, alleiniger Immobilie etc. ist nur über den sog. Zugewinnausgleich möglich.
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