Hausrat
Unmittelbar nach der Trennung sollten sich die Eheleute über die Aufteilung des Hausrats einigen. Bei Hausrat handelt es sich um die Gegenstände, die für das Zusammenleben der Familie, sowie für Wohn- und Hauswirtschaft bestimmt waren, also typischwerweise Möbel, Elektrogeräte für Küche und Bad, Geschirr, Bettwäsche etc.
Die Aufteilung erfolgt in Natura, es ist nur in Ausnahmefällen eine Ausgleichszahlung vorgesehen.
Bei Streitigkeiten muss ein Hausratsaufteilungsverfahren vor Gericht durchgeführt werden.
Vom Hausrat abzugrenzen ist das übrige gemeinsame Vermögen, sprich z. B. eine gemeinsame Immobilie, ein gemeinsamer PKW, gemeinsame Geldanlagen.
