Familienrecht
Die wesentlichen materiellen Vorschriften des Familienrechts sind im Bürgerlichen Gesetzbuch in den §§ 1297 - 1921 geregelt.
Die Vorschriften über das Eingehen von Ehen und Lebenspartnerschaften sowie deren Aufhebung sind im BGB und im Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) geregelt.
Im Familienrecht sind inbesondere das Güterrecht und die Scheidungsvoraussetznugen (bzw. Aufhebung der Lebenspartnerschaft) und deren rechtliche Folgen sowie das Unterhaltsrecht und der Versorgungsausgleich geregelt.
